Paulus wäre heute in mind. 20 Ländern eingesperrt

Bedrohung auch im »Heimatland« Türkei

Völkerapostel Paulus hätte in mindestens zwanzig Ländern mit Verfolgung und Martyrium zu rechnen, würde er wie zu seinen Lebzeiten heute als Missionar tätig werden. Darauf wies die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) anlässlich des Paulus-Jahres hin, dass am 28. Juni 2008 von Papst Benedikt XVI zusammen mit dem orthodoxen Patriarchen Bartholomaios in der Paulusbasilika in Rom eröffnet wird und bis zum 29. Juni 2009 dauern soll.


Die IGFM sieht in dem Jubiläumsjahr die Chance für ein Aufeinanderzugehen der Religionen und ein Aufbrechen der Abschottungspolitik durch Antimissionsgesetze. Insbesondere die Türkei, auf dessen Gebiet Paulus vor 2000 Jahren geboren wurde, solle sich bemühen, eine den EU-Standards entsprechende Religionsfreiheit anzuerkennen und durchzusetzen.

In Ländern wie Nordkorea, Iran, Afghanistan oder Somalia würde Paulus wahrscheinlich getötet, in Ländern mit angewandter Anti-Missions-Gesetzgebung wie Algerien oder Teilen Indiens würde er für mehrere Jahre eingesperrt. In Pakistan oder im Irak hätte er aufgrund aktueller Tendenzen die Wahl zwischen Aufgabe seines Glaubens oder seinem Verschwinden. Gefahren für missionierende Christen lauern nach Angaben der IGFM sowohl durch staatliche Gesetzgebung als auch durch nichtstaatliche religiöse Akteure.

Selbst in seinem Heimatland Türkei – Paulus wurde um das Jahr 8 n. Chr. in der türkischen Küstenstadt Tarsus geboren - wäre sein Überleben nicht gesichert. Als Beweis führt die Menschenrechtsorganisation die nationalistisch-islamisch motivierten Morde seit 2006 an dem katholischen Priester Andrea Santoro, dem armenischen Zeitungsherausgeber Hrant Dink und den drei protestantischen Christen im Vorjahr in Malatya an. Immer wieder komme es vor, dass christliche Missionare und christliche Mission in den Medien als Bedrohung des Türkentums schlecht gemacht würden.

Die IGFM sieht das Paulus-Jahr, für das auch Feiern in der Türkei ausgerichtet werden, als Chance, eine den EU-Standards entsprechende Religionsfreiheit durchzusetzen, wodurch entsprechend des Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Freiheit gewährleistet würde, „seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, … seine Religion oder Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehen von Riten zu bekunden“. So solle die Türkei nach Meinung der IGFM die seit 1971 verwehrte orthodoxe Priesterausbildung wieder zulassen, wozu beispielsweise auch die Wiedereröffnung des Priesterseminars auf der Insel Chalki gehöre, den Kirchen einen ordentlichen Rechtsstatus und damit Rechtssicherheit gewähren sowie die Enteignung von Erbschaften beenden und die um ihr Erbe betrogenen Christen entschädigen. Die befristete Zulassung eines als Museum genutzten Gebäudes in Tarsus als Kirche und Verbesserungen des „Christen-Bildes“ in Presseberichten und Fernsehserien wie dem „Tal der Wölfe“ wurden in Europa positiv aufgenommen. Allerdings müssten auch die Schulbücher von historisch falschen und christenfeindlichen Passagen bereinigt werden.


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